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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen hat mit der GEMA und der MPLC (Motion Picture Licensing Corporation) einer Gesellschaft zur Filmlizenzierung, Rahmenvereinbarungen abgeschlossen.


Der GEMA-Rahmenvertrag WR-OKJE deckt mit einer jährlichen Zahlung die übliche Musiknutzung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ab.

Mit der MPLC wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der eine sogenannte "Schirmlizenz" bietet, mit der beliebig viele Filme vor beliebig vielen Zuschauern gezeigt werden dürfen.

BAG Mitglieder und ihre Einrichtungen erhalten mit diesen Verträgen besonders günstige Bedingungen im Bereich der Musik- und Mediennutzungen.


In Vorbereitung ist derzeit die Gründung einer Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
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