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Abgaben für die Künstlersozialkasse – Gründung einer Ausgleichsvereinigung

Seit der 3. Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) werden flächendeckend und mindestens alle 4 Jahre bei allen Veranstaltern in Deutschland Überprüfungen der Zahlungen an Künstler (z.B. Musiker, Theatergruppen/Kabarettisten) sowie der Abgaben an die Künstlersozialkasse durchgeführt.

Ausnahmen für Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es nicht. Sie werden nach diesem Gesetz so behandelt, wie kommerzielle Veranstalter, Auftraggeber und Verwerter künstlerischer Leistungen.

Die BAG OKJE bemüht sich zurzeit um die Gründung einer Ausgleichsvereinigung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese würde den bürokratischen Aufwand vermeiden und durch Pauschalen die finanziellen Belastungen überschaubar machen.

Weitere Informationen zur Ausgleichsvereinigung hier.
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