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Mitglieder der BAG OKJE e.V. können folgende Zusammenschlüsse und Institutionen werden, die landesweit oder regional tätig sind:

  • Landesarbeitsgemeinschaften Offener Kinder- und Jugendarbeit mit pluralen Trägerstrukturen,
  • andere (z.B. trägerspezifische) Zusammenschlüsse und Institutionen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die regional oder landesweit tätig werden, soweit sie nicht durch eine Landesarbeitsgemeinschaft i.S.v. § 5 (1) a) der Satzung vertreten sind,
  • länderübergreifende Arbeitsgemeinschaften Offener Kinder- und Jugendarbeit,
  • Institutionen, die Offene Kinder- und Jugendarbeit auf Bundesebene vertreten.
Weitere Informationen zur Aufnahme als Aktives Mitglied finden sich hier.

Passive Mitgliedschaft

Träger und Einrichtungen, die den GEMA Rahmenvertrag WR-OKJE oder den Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung nutzen möchten und in deren Bundesland noch keine Mitgliedsorganisation der BAG OKJE e.V. vorhanden ist, haben die Möglichkeit "Passives Mitglied" zu werden.
Alle Einzelheiten dazu regelt die Satzung.
Einrichtungen, die sich für die passive Mitgliedschaft interessieren schicken bitte die folgenden Formulare und die erforderlichen Unterlagen an die BAG Geschäftsstelle.

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