Der Aufnahmeantrag kann formlos gestellt werden, muss aber von einer außenvertretungsberechtigten Person unterschrieben sein.
Zusammenschlüsse und Institutionen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die aktives BAG Mitglied werden möchten,
schicken zusammen mit dem Aufnahmeantrag bitte die folgenden Unterlagen an die BAG Geschäftsstelle:
- eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit,
- die "Öffentlichen Anerkennung" als Freier Träger gemäß SGB VIII.
Hier bitte beachten, dass bei Dachverbänden / Zusammenschlüssen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die regional oder landesweit tätig sind, entweder der Dachverband selbst oder die Mehrzahl seiner Mitglieder als Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sind (ein entsprechender Nachweis ist erforderlich).
- eine Aufstellung der einzelnen Mitglieder (Adressenliste, mit weiteren Kontaktdaten wie Telefon, Mailadresse),
- eine Satzung,
- Konzeption, Geschäftsbericht, Selbstdarstellung – oder ähnliches Informationsmaterial zur eigenen Arbeit, den Inhalten und Zielen.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet die nächste BAG Mitgliederversammlung über den Aufnahmeantrag.
Dabei ist die persönliche Anwesenheit einer Vertreterin/eines Vertreters des Antragsstellers bei der Mitgliederversammlung erforderlich.
Anschrift der BAG-Geschäftsstelle:
BAG Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V.
c/o AGJF Baden-Württemberg
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart |
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