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Public Viewing zur Fußball-WM 2016

GEMA will neue Lizenzverträge mit Jugendeinrichtungen
zum neuen Tarif "VR-Ö" abschließen.


GEMA – Erhöhungen???? – Entwarnung für die Einrichtungen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Werden Konzerte unbezahlbar? Wie wirken sich die Tariferhöhungen für die Inhaber unseres Rahmenvertrages WR-OKJE aus?
Dazu nun aktuelle Informationen.
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Anpassung der GEMA-Rahmenverträge
Der Rahmenvertrag bietet ein umfangreiches "Paket" für die Musiknutzung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Nicht alle Einrichtungen nutzen tatsächlich alle Möglichkeiten – deshalb fragt die GEMA vor dem Abschluss eines Vertrages nach der aktuellen Nutzung von Musik auf Ton- und Bild-Tonträgern und in Veranstaltungen. Ziel ist es, den Trägern der Einrichtungen einen passenden Vertrag anzubieten oder den laufenden Vertrag dem aktuellen Nutzungsprofil anzupassen. In der Arbeitshilfe geben wir Hinweise, die beim Ausfüllen des Fragebogens zu beachten sind.

Die Tabelle soll helfen die Berechnung der jährlichen Kosten für den Rahmenvertrag durchschaubar machen.
Die neuen Gebühren werden erst ab dem Zeitpunkt der Abfrage der GEMA fällig. Sie werden nicht rückwirkend berechnet.

Vervielfältigungsrechte
Inhaber eines Rahmenvertrages können ab sofort, zusätzlich zum bestehenden Vertrag, für einen verminderten Prozentsatz in Höhe von 30 % der GEMA-Wiedergaberechte, die Rechte für das Abspielen selbst gebrannter CDs, CDs, Musik vom MP3-Player, Musikwiedergabe von einem Server usw. erwerben.
Hinzu kommt noch der Zuschlag für die GVL mit 10%.
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Beiträge für GVL und VG Wort
Der Anspruch der GVL gegenüber den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht zu bestreiten für die öffentliche Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern. Alle Rahmenverträge weisen diese zusätzlichen Beiträge auf.
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