-
-
Kontakt  |  Impressum
-
Abwicklung für BAG Mitglieder

Am GEMA Rahmenvertrag können die Mitglieder der BAG OKJE bzw. deren Mitgliedsorganisationen mit ihren Einrichtungen partizipieren.

Wer sich für den Vertrag interessiert, sollte deshalb als erstes prüfen, ob im eigenen Bundesland eine Mitgliedsorganisation der BAG vorhanden ist und ob vielleicht schon eine Mitgliedschaft in diesem Landesverband besteht.
Wenn ja, bitte diesen Landesverband kontaktieren, da die Abwicklung und Datenerfassung jeweils unterschiedlich gehandhabt wird.
Wenn noch keine Mitgliedschaft besteht die Bedingungen für die Aufnahme klären und Mitglied werden!
Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob schon Verträge mit der GEMA abgeschlossen wurden und wie deren Laufzeiten sind bzw. wann fristgerecht gekündigt werden kann. Die GEMA ist in der Regel nicht bereit, die Kündigung laufender Verträge zu akzeptieren. Bestehende Verträge also fristgerecht kündigen.

Alle Informationen zu den BAG Mitgliedern finden Sie hier.

Passive Mitgliedschaft

Falls in Ihrem Bundesland noch kein BAG Mitglied vorhanden ist, Sie aber den GEMA-Rahmenvertrag für Ihre Einrichtung/en abschließen möchten, empfehlen wir die "Passive Mitgliedschaft".
Durch die passive Mitgliedschaft können einzelne Träger und Einrichtungen ebenfalls den Vertrag nutzen. Bitte beachten, dass der Aufnahmeantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle genannten Unterlagen/Formulare vorliegen. Auch das Formular "Einzelaufstellung" muss vollständig ausgefüllt sein.
Einzelheiten zur passiven Mitgliedschaft regelt § 6 der Satzung.

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Mitgliedsbeitragsrechnung. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Einrichtungen, für die ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird (passive Mitglieder zahlen 25,--€/Jahr und Einrichtung). Wenn dieser Betrag auf dem Konto der BAG eingegangen ist, schicken wir die Bestätigung der Mitgliedschaft.

Mit dieser Mitgliedsbestätigung, sollte der Antrag auf Abschluss des Rahmenvertrages bei der zuständigen GEMA Bezirksdirektion gestellt werden. Hier reicht in der Regel ein kurzes Schreiben, in dem man sich auf den BAG OKJE Rahmenvertrag und die Mitgliedschaft bezieht. Der gewünschte Umfang des Vertrages sollte benannt werden, d.h. 150,-- €/ Jahr bei Musikdarbietungen an bis zu 16 Tagen im Monat oder 200,-- € / Jahr bei Musikdarbietungen an mehr als 16 Tagen im Monat. Nicht vergessen: eine Kopie der BAG-Mitgliedsbescheinigung beilegen!

Wir empfehlen ebenfalls schon hier den "Fragebogen zur Musiknutzung" auszufüllen und dem Antrag beizulegen. Das beschleunigt die Abwicklung mir der GEMA und schützt vor zu hohen Zuschlägen. Bitte vor dem Ausfüllen unbedingt die weiteren Informationen zum Rahmenvertrag beachten!

Die GEMA sendet dann in der Regel den entsprechenden Vertrag zu – hier bitte prüfen, ob bei der Grundberechnung von 150,-- € bzw. 200,-- € ausgegangen wird und die Angaben zur tatsächlichen Musiknutzung aus dem Fragebogen berücksichtigt wurden.
-
-
 Copyright © 2017 BAG OKJE e.V. Powered by QueryLab e-Business Solutions