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Informationen zum Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag deckt mit einer einmaligen jährlichen Zahlung alle üblichen Bereiche der urheberrechtlich geschützten Musikwiedergabe im Jugendhaus ab. Dazu gehört:
  • Musikwiedergabe durch Tonträger wie Radio, Cassettenrecorder, CD-Spieler, TV- oder DVD Gerät in der so genannten
    Dauernutzung - als Hintergrundmusik,
  • Musikwiedergabe bei Filmvorführungen - Filmmusik,
  • Musikdarbietung bei Live-Konzerten mit einem Eintrittsgeld
    von bis zu 5 €,
  • Musikwiedergabe in Einzelveranstaltungen mit Tanz – Disco.
    Hier gelten besondere Bedingungen!
Auch für Spielmobile und ähnliche bewegliche Einrichtungen, die regelmäßig zur Durchführung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden, kann ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.

Der Rahmenvertrag wird jeweils für die einzelne Einrichtung eines Trägers abgeschlossen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang der Nutzung, berechnet nach der Anzahl der Öffnungstage (es wird angenommen, dass in einem geöffneten Haus zumindest Hintergrundmusik abgespielt wird, wodurch bereits der Vertrag in Anspruch genommen wird).

Es werden zwei Tarife angeboten
  • jährlich 150 € (bei Nutzung an bis zu 16 Tagen im Monat)
  • jährlich 200 € (bei Nutzung an mehr als 16 Tagen im Monat)
Zu dieser Pauschale kommen noch 7% Umsatzsteuer sowie je nach Art der Musiknutzung weitere Zuschläge für die Verwertungsgesellschaften GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) und VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort).

Vor Abschluss eines Rahmenvertrages empfehlen wir dringend den Fragebogen zur Musiknutzung genau mit den tatsächlichen Gegebenheiten in der einzelnen Einrichtung abzustimmen. In der Tarif-Tabelle wird ersichtlich welche Musiknutzung, welche Zuschläge nach sich zieht und die Arbeitshilfe erläutert die Zusammenhänge.

Neu ist die Möglichkeit, zusätzlich zum bestehenden Vertrag, die Rechte für das Abspielen selbst gebrannter CDs, Musik vom MP3-Player, Musikwiedergabe von einem Server usw. erwerben.

Veranstaltungen, die nicht über den Rahmenvertrag abgedeckt sind, z.B.
  • Veranstaltungen bei denen mehr als 3 € (Disco) oder 5 € Livekonzert) Eintrittsgeld verlangt wird,
  • Veranstaltungen außerhalb der Jugendfreizeiteinrichtung.
Sie müssen wie bisher einzeln bei der GEMA gemeldet und abgerechnet werden. Vertragsinhabern wird aber ein Gesamtvertragsnachlass von 20 % gegenüber dem Normaltarif bei der Abrechnung dieser Veranstaltung gewährt.

Wer einen GEMA Rahmenvertrag abschließen möchte, kann sich hier über die weiteren Schritte informieren.
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